§ 203 StGB und KI: Was Berufsgeheimnisträger technisch beachten müssen

Anwälte, Steuerberater und Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Was das für den KI-Einsatz bedeutet, aus der Ingenieursicht statt aus der Rechtsberatung.

§ 203 StGB und KI: Was Berufsgeheimnisträger technisch beachten müssen

<p data speakable § 203 StGB verbietet KI nicht. Er verlagert die Frage nur von der Vertragsebene auf die Architekturebene. Anwältinnen, Steuerberater, Ärztinnen und weitere Berufsgeheimnisträger dürfen Dritte an ihrer Berufsausübung mitwirken lassen, seit 2017 ausdrücklich geregelt. Entscheidend ist nicht, ob ein Vertrag existiert, sondern wer technisch auf die Daten zugreifen kann. Dieser Artikel beschreibt die Ingenieursicht darauf. Er ist keine Rechtsberatung.</p

Vorab: was dieser Artikel ist und was nicht

Ich baue Systeme, ich bewerte keine Rechtslagen. Die berufsrechtliche Einordnung Ihres konkreten Falls gehört zu Ihrer Kammer oder Ihrem Berufsrechtler. Was ich beitragen kann, ist die andere Hälfte: welche technischen Eigenschaften ein System haben muss, damit die rechtliche Bewertung überhaupt zu einem tragfähigen Ergebnis kommen kann.

Diese Trennung ist wichtiger, als sie klingt. Ein großer Teil der Verwirrung in diesem Thema entsteht, weil Juristen über Verträge und Techniker über Zugriffe sprechen, ohne zu merken, dass sie unterschiedliche Fragen beantworten.

Der verbreitete Irrtum

Die Aussage, die ich am häufigsten höre, lautet: „§ 203 verbietet uns Cloud." Das ist so nicht richtig.

§ 203 StGB stellt die unbefugte Offenbarung eines anvertrauten Geheimnisses unter Strafe. Das Wort trägt das Gewicht. Seit der Neuregelung 2017 ist die Mitwirkung sonstiger Personen an der Berufsausübung ausdrücklich geregelt, und darunter können auch IT Dienstleister fallen. Der Gesetzgeber hat damit anerkannt, dass moderne Berufsausübung ohne externe Unterstützung nicht funktioniert.

Die Bedingungen dafür sind allerdings nicht dekorativ. Die Offenbarung muss für die Inanspruchnahme der Leistung erforderlich sein, die Auswahl der mitwirkenden Person muss sorgfältig erfolgen, und diese Person muss zur Geheimhaltung verpflichtet und belehrt werden.

Für die Technik folgt daraus eine unbequeme Frage: Was genau ist eigentlich „erforderlich"?

Wenn ein Sprachmodell einen Schriftsatz zusammenfassen soll, ist die Offenbarung des Schriftsatzes erforderlich. Wenn dasselbe Modell beim Formulieren einer Terminabsage hilft, ist die Offenbarung der Mandantenakte es nicht. Die meisten realen Systeme unterscheiden das nicht, weil niemand die Frage gestellt hat.

Wo das Risiko wirklich sitzt

Verträge regeln Erlaubnis. Architektur regelt Möglichkeit. Zwischen beidem klafft in fast jedem gewachsenen Setup eine Lücke.

Drei Beispiele aus der Praxis, die alle nichts mit bösem Willen zu tun haben:

Der Subunternehmer, den niemand kennt. Ein Anbieter sitzt in Deutschland, sein Modell Backend nicht. Die Kette ist vertraglich abgebildet, aber sie ist mehrere Glieder lang, und die Prüfung der Sorgfalt bei der Auswahl endet meist beim ersten Glied.

Das Protokoll, das mitschreibt. Systeme protokollieren im Fehlerfall gern großzügig. Wenn ein Fehler Log den Inhalt der Anfrage enthält und dieses Log an einen externen Monitoring Dienst geht, ist der Inhalt dort, unabhängig davon, was der Hauptvertrag sagt.

Der Support Zugriff. Fast jedes gehostete System hat einen administrativen Pfad für den Betreiber. Er wird selten genutzt und ist selten dokumentiert, aber er existiert. Die Frage „wer kann im Zweifel hineinsehen?" hat oft eine andere Antwort als „wer darf?".

Keine dieser drei Lücken schließt sich durch eine weitere Vertragsklausel.

Das größte Loch ist der Alltag

Bevor Sie über Architektur nachdenken, lohnt ein Blick auf das, was gerade ohnehin passiert.

In den meisten Kanzleien und Praxen nutzen Mitarbeitende längst frei zugängliche Chat Werkzeuge. Sie fügen Textpassagen ein, um sie kürzen, umformulieren oder erklären zu lassen. Das geschieht ohne Vertrag, ohne Protokoll, ohne Kenntnis der Leitung, und es geschieht, weil es die schnellste verfügbare Option ist.

Eine Richtlinie, die das verbietet, ändert daran wenig. Sie wird gelesen und danach von der Realität überstimmt, dass die verbotene Option zwei Klicks und die erlaubte Option zwanzig Minuten kostet.

Der wirksame Hebel ist nicht Verbot, sondern Verfügbarkeit : ein internes Werkzeug, das mindestens so schnell ist. Dann verschwindet der Umweg von selbst, weil er keinen Vorteil mehr hat.

Was ein tragfähiges System technisch leisten muss

Vier Eigenschaften, die unabhängig vom Anbieter gelten.

Der Zugriffspfad ist geschlossen und benennbar

Sie müssen sagen können, wer unter welchen Umständen an die Inhalte kommt. Nicht wer darf, sondern wer kann. Wenn diese Frage eine Liste externer Parteien erzeugt, ist die Kette zu lang.

Ruhende Daten sind verschlüsselt, ohne unbrauchbar zu werden

Verschlüsselte Ablage ist einfach. Verschlüsselte Ablage, die noch durchsuchbar ist, ist der eigentliche Trick. Der übliche Weg führt über einen deterministischen Index neben dem verschlüsselten Feld: Der Inhalt liegt verschlüsselt, ein Hash desselben Klartexts liegt in einer eigenen Spalte, und Gleichheitssuchen laufen über den Hash. Der Klartext existiert in der Datenbank nie.

Wie das konkret aussieht, habe ich in der Case Study zur Art. 9 Plattform beschrieben, inklusive der Einschränkung, dass Teilstring Suchen so nicht funktionieren.

Protokolle enthalten keine Inhalte

Zugriffe protokollieren: ja. Inhalte protokollieren: nein. Identifikatoren gehören gehasht, nicht im Klartext abgelegt. Ein Log, das im Fehlerfall den Schriftsatz ausspuckt, macht die Verschlüsselung in der Datenbank wertlos.

Die Grenze ist prüfbar, nicht behauptet

Das ist der Punkt, an dem die meisten Konzepte aufhören und an dem sie eigentlich anfangen müssten. Eine Richtlinie beschreibt einen Sollzustand. Ein automatisierter Test beschreibt den Istzustand, und zwar bei jeder Änderung neu. Wenn Sie gegenüber Kammer, Aufsicht oder Mandantschaft belegen müssen, dass eine Grenze eingehalten wird, ist ein Testlauf ein Nachweis. Ein Dokument ist eine Absichtserklärung.

Wann Self Hosting die richtige Antwort ist, und wann nicht

Ich verkaufe self hosted Systeme, deshalb sage ich das mit Nachdruck: Es ist oft nicht die richtige Wahl.

Self Hosting verlagert Aufwand, es beseitigt ihn nicht. Backups, dokumentierte Wiederherstellungstests, Zertifikatserneuerung, Monitoring, Aufbewahrungsfristen für Protokolle all das wird zu eigener Arbeit statt zu einem Häkchen in einer fremden Konsole. Wer diesen Aufwand nicht tragen kann oder will, bekommt kein sichereres System, sondern ein schlechter gewartetes.

Sinnvoll wird es in drei Lagen:

1. Die Kette der Mitwirkenden lässt sich nicht belastbar schließen, weil sie zu lang oder zu intransparent ist. 2. Der Nachweis gegenüber Dritten ist anders nicht führbar. 3. Die Alternative lautet realistisch nicht „andere Lösung", sondern „gar keine Lösung" und damit: weiter über Consumer Tools, unkontrolliert.

Fall drei ist häufiger, als die Debatte vermuten lässt. Er ist auch der stärkste Grund, überhaupt anzufangen.

Ein pragmatischer Einstieg

Was ich Berufsgeheimnisträgern empfehle, die anfangen wollen, ohne sich zu verheben:

Erst inventarisieren, dann bauen. Welche Werkzeuge sind heute im Einsatz, offiziell und inoffiziell? Diese Frage ehrlich zu beantworten ist unangenehm und der wertvollste Einzelschritt.

Einen Anwendungsfall wählen, nicht drei. Ein Prozess, klar abgegrenzt, mit echtem Zeitverlust. Wenn er trägt, wird ausgebaut. Wenn nicht, haben Sie nach wenigen Wochen eine belastbare Antwort statt eines halbfertigen Systems.

Die berufsrechtliche Bewertung parallel führen, nicht danach. Nichts ist teurer als ein fertiges System, das die Kammer anders sieht.

Den Nachweis von Anfang an mitbauen. Protokolle, Datenflussplan und automatisierte Prüfungen nachträglich einzuziehen kostet ein Vielfaches.

Wo ich helfen kann

Ich baue die technische Hälfte: Systeme für regulierte Branchen, bei denen die Daten den eigenen Verantwortungsbereich nicht verlassen und die Grenzen der Ausgabe im Code verankert sind statt in einem Dokument.

Die rechtliche Hälfte bleibt bei Ihrem Berufsrechtler. Beide Hälften parallel zu führen ist der Weg, der funktioniert.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fall überhaupt eigene Infrastruktur braucht: Das klären wir im Erstgespräch, und manchmal lautet die ehrliche Antwort, dass eine schlankere Lösung reicht.